Bargten19

Wir bauen und bauen um und bauen an…

Großalarm 3

Gestern abend kam noch Post von den Stadtwerken:

[...] den von Ihnen verursachten Schaden haben wir aus Gründen der Versorgungspflicht unverzüglich beseitigt. Hierfür werden wir gemäß §249 Abs 2 BGB Schadenersatz in Geld fordern.

Eine Rechnung über die Kosten der Schadenbeseitigung werden wir Ihnen nach Vorlage sämtlicher Unterlagen zusenden.

Hä? Ok, dass das nicht ohne Kosen abgeht war uns schon klar. Warten die jetzt auf Unterlagen von uns? Irgendwie verstehe ich den Sinn des Briefes nicht. – Naja mal abwarten, die wollen ja Geld von uns.

Ob in den Unterlagen dann auch steht, dass die Gasleitung zu hoch liegt?

2 Comments

  1. Walter:

    Hmmm … ich würde mich da mal mit der Versicherung abstimmen. Denn Passieren kann so was ja mal beim Hausbau ….. good luck!

  2. ThS:

    Um die zu hoch liegende Leitung und das vermißte Warnband wird sich eure Haftpflichtversicherung sicher gern mit den Stadtwerken unterhalten.

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