Großalarm 3

Gestern abend kam noch Post von den Stadtwerken:

[…] den von Ihnen verursachten Schaden haben wir aus Gründen der Versorgungspflicht unverzüglich beseitigt. Hierfür werden wir gemäß §249 Abs 2 BGB Schadenersatz in Geld fordern.

Eine Rechnung über die Kosten der Schadenbeseitigung werden wir Ihnen nach Vorlage sämtlicher Unterlagen zusenden.

Hä? Ok, dass das nicht ohne Kosen abgeht war uns schon klar. Warten die jetzt auf Unterlagen von uns? Irgendwie verstehe ich den Sinn des Briefes nicht. – Naja mal abwarten, die wollen ja Geld von uns.

Ob in den Unterlagen dann auch steht, dass die Gasleitung zu hoch liegt?

2 Gedanken zu „Großalarm 3“

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